02133 / 47 00 11 info@buckels-immobilien.de
Energieausweis

Der passende Energieausweis für Ihre Immobilie in Dormagen und Umgebung

Energieausweis

Als Eigentümer sollten nicht nur Sie wissen, dass ihre Immobilie kein Energiefresser ist, sondern dies auch belegen können. Im Rahmen des Verkaufs und der Vermietung sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Immobilienanzeigen dürfen in Deutschland nämlich erst gar nicht ohne diese Angaben geschaltet werden. Den Energieausweis selbst müssen Sie spätestens bei der Besichtigung dem jeweiligen Interessenten vollständig aushändigen – umso wichtiger ist es, sich mit diesem Thema näher zu befassen.

Als gesetzliche Grundlage für diese Auflage dient die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), die genaue Angaben zum Energieausweis enthält. Demnach ist der Ausweis

  • verpflichtend bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie sowie
  • sinnvoll beim Kauf oder für Sanierungsvorhaben, um das Einsparpotenzial gezielt ausschöpfen zu können.

Schon auf den ersten Blick macht ein solcher Energieausweis klar, ob eine Immobilie in puncto Heizenergie sparsam ist – oder eben nicht. Dazu dient eine Farbskala, auf der das jeweilige Gebäude nach Begutachtung eingeordnet wird: Rangiert das Haus im roten Bereich, entspricht das einem hohen Energieverbrauch und damit einem potentiell umfangreichen Sanierungsbedarf – während die grünen Abschnitte für eine annehmbare Energieeffizienz sprechen. Bei den seit Mai 2014 ausgestellten Energieausweisen werden darüber hinaus die Effizienzklassen A+ bis H ausgewiesen, wie Sie sie z.B. von Elektrogeräten bereits kennen.

Energieausweis beantragen: Wir unterstützen Sie dabei

Skyline von Köln

Aus unserer täglichen Arbeit als Immobilienmakler in Dormagen, Neuss, Düsseldorf, Köln und Umgebung wissen wir, dass viele Eigentümer sich noch nicht um einen Energieausweis gekümmert haben. In Kooperation mit kompetenten und zuverlässigen Partnern beraten wir Sie umfassend und leiten alle Schritte ein, die notwendig sind, um Ihnen abschließend einen gültigen Energieausweis aushändigen zu können.

Welcher Energieausweis für Ihre Immobilie in Frage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Wesentlichen unterscheidet der Gesetzgeber zwei Arten von Energieausweisen:

  • Der Verbrauchsausweis: Bei dieser Variante wird auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs, also in erster Linie der Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsdaten der vergangenen drei Jahre, die Effizienz der Immobilie ermittelt.
  • Der Bedarfsausweis: Hier fließen die technischen Daten der Immobilie, zum Beispiel der konkreten Maße und der eingebauten Technik, ebenso in die Berechnung mit ein wie das Nutzungsverhalten und die Witterung – diese jedoch standardisiert.

Von der Auswahl hängen auch die mit der Ausstellung des Energieausweises verbundenen Kosten ab, die wir Ihnen sehr gerne in einem persönlichen Gespräch ausführen – vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

Weitere Details zum Energieausweis

Selbstverständlich beachten wir sowohl beim Verkauf als auch bei der Vermietung ihrer Immobilie, dass nicht nur die Interessenten einen gesetzlichen Anspruch auf diese Informationen haben, sondern auch die Inserate entsprechen aussagekräftig sind. Der überschaubare Aufwand rechnet sich: Einerseits behält ein Energieausweis in der Regel für zehn Jahre seine Gültigkeit, sollten Sie nicht in diesem Zeitraum die beheizte Fläche des Hauses um mehr als die Hälfte oder 50 Quadratmeter erweitern. Andererseits erhalten Sie als Eigentümer wichtige Daten an die Hand, die wir Ihnen gerne erläutern – rufen Sie uns direkt an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.

Ihr schneller Kontakt zu uns

info@buckels-immobilien.de
Tel.: 02133 / 47 00 11

Buckels Immobilien GmbH

… unsere Erfahrung für Ihre Immobilie!